Business Immigration Policy
Hierbei handelt es sich um eine Gruppe von Klienten, die von unseren weitreichenden Kontakten zur neuseeländischen Geschäftswelt profitiert.
Investor Plus | Investor 2 | |
Höchstalter: | unbegrenzt | Maximal 65 Jahre |
Geschäftserfahrung: | Kein Nachweis erforderlich | 3 Jahre Minimum |
Investitionssumme: | NZ$10 Millionen fuer minimum
3 Jahre |
NZ$ 3,0 Millionen fuer
minimum 4 Jahre Bei Investition von mind. 50% der o.g. Investitionssumme in sogenannte 'growth investments' Reduzierung der Investitionssumme um NZ$ 500,000 |
Englischkenntnisse des Hauptantragstellers: | Kein Nachweis erforderlich | IELTS Test Ergebnis von 3,0 oder besser |
Englischkenntnisse der Familienangehörigen ab 16 Jahre |
keine
|
Wie oben, oder Kauf von ESOL Englischunterrricht |
Mindestaufenthalt in Neuseeland: | ENTWEDER 44 Tage/Jahr in jedem der letzten 2 Jahre des 3-jährigen Investitionszeitraums Mindestaufenthalt von 88 Tagen ueber den Gesamtinvestitionszeitraum von 3 Jahren |
ENTWEDER 146 Tage/Jahr in jedem der letzten 3 Jahre des 4-jährigen Investitionszeitraums Mindestaufenthalt von 438 Tagen ueber den Gesamtinvestitionszeitraum von 4 Jahren |
Die Investor Category 2 ist ein Punktesystem, d.h. Bewerber werden nach Pool-Ziehungen eingeladen einen Antrag zu stellen.
Die absolute Mehrzahl von Investoren entscheidet sich fuer Investor 2.
Haupthuerde dieses Kategorie ist der zu erbringende Nachweis von mindestens 3 Jahren Business Work Experience die sich wie folgt definiert:
Berufserfahrungen als Besitzer (owner/operator), hohe Management Position oder mind 25 % Stimmanteilinhaber eines Unternehmens mit
entweder
mind NZ$ 1,0 mio Umsatz/Jahr
oder
mindestens 5 Vollzeitangestellten
Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine spezielle Arbeitsgenehmigung, die entweder als Vorstufe zur Erfüllung der Bedingungen zur Entrepreneur Category gilt oder sich an Personen richtet, die langfristig ein Geschäft in Neuseeland aufbauen und unterhalten wollen, ohne sich selbst ständig dort aufzuhalten. Bedingungen hierfür sind unter anderem die Vorlage eines Businessplans, ausreichende finanzielle Mittel, Erfahrungsnachweis als Geschäftsführer/Inhaber. Englischkenntnisse sind Pflicht.
Eine Antragstellung in dieser Kategorie erfordert den Nachweis einer erfolgreichen Geschäftsgründung mit dem Ziel, der neuseeländischen Wirtschaft Vorteile und Nutzen zu bringen. Dieses kann z.B. durch die Einführung neuer Produkte oder die Erschließung neuer Exportmärkte geschehen. Im besonderen kann sich der Bewerber beispielsweise an Unternehmen beteiligen (min. 25%) und sich selbst in diesem Unternehmen beschäftigen. Englischkenntnisse sind Pflicht.
Diese Kategorie richtet sich in erster Linie an Führungskräfte, die den Aufbau bzw. die Neugründung von Unternehmen in Neuseeland betreuen und durchführen sollen, jedoch unter keiner anderen Kategorie einen Antrag auf permanent residence stellen können. Nachzuweisen ist, weshalb und mit welchem Ziel das Unternehmen nach Neuseeland versetzt werden soll, sowie der Grund, weshalb ausschließlich die ausländischen Führungskräfte für diese Aufgabe in Frage kommen.Sämtliche Anträge in diesen Kategorien werden durch die Business Migration Unit des NZIS in Wellington bearbeitet. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten liegen zwischen 6 und 12 Monaten.