Temporary Class Entry Visitor/Work/Student – and Returning Resident’s Visa (now called Permanent Residence Visa)
Visa/Permit
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Visa und Permit ?
Ein Permit wird ausgestellt, sobald man in Neuseeland ankommt und wird im allgemeinen in Form eines Stempels bzw. Aufklebers im Paß vermerkt. Dieses Permit erlaubt der ankommenden Person, sich auf neuseeländischem Territorium aufzuhalten, wobei die Bedingungen (Aufenthaltsdauer, besondere Einschränkungen etc.) vermerkt werden.
Ein Visa hingegen, berechtigt den Inhaber nach Neuseeland zu reisen. Je nach Visatyp verfällt dieses bei Einreise oder berechtigt zu mehreren Einreisen (Multiple-Journey-Visa oder Returning-Resident’s Visa). Das Verfalldatum und sonstige Bedingungen werden ebenfalls vermerkt.
Working-Holiday Visa (derzeit nur fuer Deutschland. Schweiz/Oesterreich nicht moeglich – die Schweiz bietet das sogenannte Stagiares-Programm an. Fuer Details kontaktieren Sie uns bitte. )
Der NZ Immigration Service hat vor einigen Jahren ein Abkommen mit der deutschen Regierung getroffen, die die Vergabe von Working-Holiday Visas fuer deutsche Staatsbuerger regelt.Diese Regelung bietet Antragstellern von 18 bis 30 Jahren die Moeglichkeit ein 12-monatiges Working-Holiday Visa zu beantragen. Dieses Visa erlaubt dem erfolgreichen Bewerber unbegrenzte Moeglichkeiten, die insbesondere eine legale Beschaeftigung ohne weitere Visabeantragung beinhaltet.Die bisherige Begrenzung der Anzahl der zu vergebenden Visa wurde am 01 Juli 2005 aufgehoben. Dieses Visa kann direkt beim NZIS in Berlin online beantragt werden !
Visitor-Visa/Permit
Visitor Visa/Permits für Besucher aus deutschsprachigen Ländern werden im allgemeinen für eine Dauer von 3 Monaten, ohne vorherige besondere Antragstellung bei Einreise nach Neuseeland, erteilt. Die maximale Aufenthaltsdauer in Neuseeland beträgt 9 Monate in einem Zeitraum von 18 Monaten; danach muß der Besucher das Land für mindestens 9 Monate wieder verlassen.
Bei laufenden Anträgen auf Permanent Residence gelten Ausnahmeregelungen.
Work-Visa/Permit
Ein Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis ist eine andere Möglichkeit, sich langfristig legal in Neuseeland aufhalten zu dürfen. Aus einer Vielzahl von 26 Sonderregelungen muß die für den Antragsteller am besten geeignete Art ausgewählt werden.
Der Bewerber muß zunächst ein Stellenangebot eines neuseeländischen Arbeitgebers vorweisen, wobei die angebotene Position in direkter Relevanzzur Qualifikation bzw. Arbeitserfahrung des Bewerbers stehen muß.
Sofern der Beruf nicht auf einer der aktellen Skill Shortages Lists zu finden ist, so MUSS der Arbeitgeber vor Antragstellung alles ihm Mögliche versucht haben, einen neuseeländischen Staatsbürger bzw. Permanent Resident für diese Stelle zu finden. Der Nachweis muß durch sogenanntes Labour-Testing erbracht werden, was beispielsweise Inserate in überregionalen Zeitungen etc. beinhaltet.
Die Bedingungen sind relativ strikt und der Antragsprozeß gestaltet sich fuer diese Bewerber durchweg schwierig.
Ein Work-Permit/Visa wird für eine maximale Dauer von 5 Jahren ausgestellt, kann danach jedoch neu beantragt werden. Der Nachweis von Englischkenntnissen wird nicht verlangt. Je nach Laufzeit des Visa können zudem ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie eine medizinische Untersuchung verlangt werden.
Für eventuell miteinreisende Partner gelten getrennte Regelungen, d. h. es muß ein separates Visum beantragt bzw. ausgestellt werden.
Bitte beachten:
Bestimmte Berufe bedürfen zunächst der Zulassung (Registration) durch die zuständige Behörde, bevor man in diesem Beruf tätig werden und ein Work-Visa/Permit beantragen kann. Ausnahmeregelungen gelten auch hier.
Wir können Sie bei der Beantragung der notwendigen Unterlagen bei den örtlichen Institutionen unterstützen.
Student-Visa/Permit
Die Kriterien für die Beantragung eines Student-Visa/Permits erfordern zunächst den Nachweis eines Studienplatzes an einem neuseeländischen Institut.
Je nach Laufzeit des Visa können zudem ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie eine medizinische Untersuchung verlangt werden.
Für eventuell miteinreisende Partner gelten getrennte Regelungen, d. h. es muß ein separates Visum beantragt bzw. ausgestellt werden.
Returning Resident’s Visa
Die Bestimmungen für Returning Resident’s Visa sind vielschichtig und maßgebend für die Beurteilung, ob ein Permanent Resident of NZ die Kriterien für die Ausstellung eines Visums auf Lebenszeit erfüllt.
Bei Nichtbeachtung der Auflagen kann ein bereits erteiltes Residence-Visa verfallen, d. h. der Bewerber müßte dann komplett einen neuen Antrag auf Permanent Residence stellen. Dies erweist sich oft als äußerst problematisch, da sich in der Zwischenzeit sämtliche Konditionen und Anforderungen geändert haben können.
Kriterien zur Bearbeitung und Erteilung einer Verlängerung bzw. Ausstellung eines Liftetime-Visa sind u.a. die Aufenthaltsdauer in Tagen pro Jahr sowie der Tax-Resident-Status.
Bei geschickter Koordinierung kann bereits nach 2 Jahren das Visum auf Lebenszeit erhalten werden, welches im Prinzip auch nach einer langjährigen Abwesenheit die erneute Einreise ermöglicht.
Wir arbeiten mit anerkannten Steuerexperten zusammen und können Ihnen bei der Entwicklung der richtigen Strategie behilflich sein.